Der Deutsche Wetterdienst sagt für die aktuelle Woche weiterhin sehr heiße Temperaturen vorher.
Da auch keine nennenswerten Niederschläge zu erwarten sind, bleibt die Waldbrandgefahr in Niederbayern sehr hoch. Um mögliche Gefahren frühzeitig erkennen zu können und Gefahrenquellen zu überwachen, hat die Regierung von Niederbayern im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut für den Zeitraum Dienstag, 11.08., bis Freitag, 14.08., insgesamt acht Beobachtungsflüge in Niederbayern angeordnet.
Die Wetterentwicklung wird weiterhin täglich beobachtet und aktuell beurteilt.
Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt.
Die Flüge starten von den nachfolgend genannten Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungsstaffel Bayern:
Am Dienstag, 11. August, wird vom Stützpunkt Wallmühle, Landratsamt Straubing-Bogen, sowie vom Stützpunkt Vilshofen, Landratsamt Passau, geflogen.
Am Mittwoch, 12. August, werden die Luftbeobachtungen vom Stützpunkt Ellermühle, Landratsamt Landshut, sowie vom Stützpunkt Eggenfelden, Landratsamt Rottal-Inn, aus fortgeführt.
Am Donnerstag, 13. August, wird vom Stützpunkt Arnbruck, Landratsamt Regen, und vom Stützpunkt Vilshofen, Landratsamt Passau, geflogen.
Und am Freitag, 14. August, wird vom Stützpunkt Wallmühle, Landratsamt Straubing-Bogen, sowie vom Stützpunkt Eggenfelden, Landratsamt Rottal-Inn, geflogen.
Die Anordnung der Regierung wird von dem jeweils vorgenannten Landratsamt umgesetzt, das ausgebildete Luftbeobachter zur Begleitung der Flüge einteilt. Die Stützpunktleiter der Luftrettungsstaffel Bayern sorgen für die Einteilung der ehrenamtlichen Piloten.
Wichtiger Hinweis: Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: Bitte kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern.